Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 - Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Palmyra Foods GmbH gelten für alle Verträge der Lieferung von Waren und ausschließlich gegenüber Unternehmern. Entgegenstehende oder abweichende Verkaufsbedingungen des Kunden erkennt die Palmyra Foods GmbH nur an, wenn diese der Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Diese AGB sind auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden gültig, sofern es sich ebenfalls um Lieferung von Waren handelt.
Individuell vereinbarte Absprachen mit dem Kunden (Nebenabreden, Änderungen bzw. Ergänzungen) haben Vorrang vor diesen AGB, Absprachen müssen jedoch grundsätzlich schriftlich erfolgen.

§ 2 - Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann die Palmyra Foods GmbH diese innerhalb von einer Woche annehmen.
Ein Vertrag zwischen der Palmyra Foods GmbH und einem Kunden wird grundsätzlich in deutscher Sprache abgeschlossen.

§ 3 - Überlassene Unterlagen

Bei allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen – auch in elektronischer Form –, wie z. B. Kalkulationen, Fotos, Zeichnungen etc., behält die Palmyra Foods GmbH sich die Eigentums- und Urheberrechte vor. Unterlagen dieser Art dürfen Dritten grundsätzlich nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, die Palmyra Foods GmbH erteilt hierzu dem Kunden die ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Kommt das Geschäft nicht innerhalb der Frist von § 2 zustande, sind alle überlassenen Unterlagen unverzüglich zurückzusenden

§ 4 - Preise und Zahlung

Soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten die Preise ab Lager zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Etwaige Versand- und Verpackungskosten werden ggf. gesondert in Rechnung gestellt.
Die Zahlung der Rechnungen erfolgt nach Vereinbarung. Bei Überweisung ist die Zahlung ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten. Ein Abzug von Skonto ist nur bei vorheriger schriftlicher Vereinbarung gestattet.
Die Zahlungsfrist ist den Rechnungen zu entnehmen. Verzugszinsen können in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet werden. Die Palmyra Foods GmbH behält sich vor einen höheren Verzugsschadens geltend zu machen.

§ 5 - Zurückbehaltungsrechte

Zu der Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunden nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf das gleiche Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 - Lieferzeit

Die von der Palmyra Foods GmbH angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt der Kunde schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist die Palmyra Foods GmbH berechtigt, den ggf. entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen Ersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben ebenfalls vorbehalten. Sofern vorgenannte Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem der Kunde in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Die Palmyras Foods GmbH haftet im Fall des von ihr nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 10 % des gesamten Lieferwertes.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 7 - Gefahrübergang bei Versendung

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, so geht mit der Versendung an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Transportschäden sind unmittelbar bei Erhalt von dem Kunden beim Zusteller anzuzeigen.

§ 8 - Eigentumsvorbehalt

Die Palmyra Foods GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferverträge, auch wenn die Palmyra Foods GmbH sich nicht ausdrücklich hierauf beruft. Die Palmyra Foods GmbH ist berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält.
Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln.
Die Weiterveräußerung ist dem Kunden im Rahmen seiner ordnungsgemäßen Geschäftsführung gestattet.
Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

§ 9 - Rechte und Pflichten bei Mängeln

Mängel an der Ware sind durch den Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware der Palmyra Foods GmbH schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Anzeige, so kann der Kunde gegenüber der Palmyra Foods GmbH keinen Mangel geltend machen.
Bei einer berechtigen Mängelrüge erfolgt eine Nachlieferung gegen Rückgabe der mangelhaften Ware. Erst bei zweimaliger mangelhafter Nachlieferung oder Verweigerung der Nachlieferung, kann der Kunde den Rechnungspreis um die mangelhafte Ware mindern.

§ 10 - Sonstiges

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der jeweiligen Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.